Besonders geschützt
Nicht zuletzt ihre hohe landschaftsökologische Bedeutung hat in Deutschland den Gesetzgeber veranlaßt, durch die Bundesartenschutzverordnung sämtliche heimischen wildlebenden Bienen unter besonderen Schutz zu stellen. Dies bedeutet: Es ist verboten, Wildbienen zu fangen, zu töten oder ihre Nahrungsgrundlagen und Niststätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Dies sollte eigentlich in besonderem Maße bei allen Eingriffen in die Landschaft und bei der Landwirtschaft Berücksichtigung finden, doch werden viel eher naturkundliche interessierte Bürger, z.B. Insektenkundler, bei ihrer für den Naturschutz wertvollen Tätigkeit behindert.
Hochspezialisiert
In der Wahl des Nistplatzes, des Baumaterials und der Nahrungspflanzen sind die meisten Bienenarten hochspezialisiert. Wildbienen reagieren deshalb besonders empfindlich auf Beeinträchtigungen ihres Lebensraumes. Daher sind sie hervorragende Anzeiger (»Bioindikatoren«) für intakte oder gestörte Verhältnisse in natürlichen oder zivilisationsbedingten Ökosystemen. Für die Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, für Flächen- und Eingriffsbewertungen sowie für Biotopvernetzungskonzepte sind sie besonders geeignete Organismen.
Die Goldene Schneckenhaus-Mauerbiene (Osmia aurulenta)
nistet ausschließlich
in leeren Schneckengehäusen. –
Die Garten-Wollbiene (Anthidium manicatum) baut ihr Nest ausschließlich aus
Pflanzenhaaren. –
Die Malven-Langhornbiene (Eucera macroglossa) sammelt Pollen
ausschließlich an Malvengewächsen, hier am Echten Eibisch (Althaea officinalis).
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Gravierende Verarmung
In den letzten 40 Jahren ist in der heimischen Wildbienenfauna eine gravierende Verarmung unübersehbar geworden. In Deutschland sind mittlerweile fast die Hälfte der Arten in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Da Wildbienen für einen funktionierenden Naturhaushalt unverzichtbar sind, muß diese Situation alarmieren und Besorgnis auslösen. Eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sowie Hilfs- und Schutzmaßnahmen für die bestandsbedrohten Arten sind hier dringend nötig. Für die wirksame Umsetzung von Schutzmaßnahmen sind wissenschaftliche Begleituntersuchungen und langfristige Erfolgskontrollen erforderlich.
Friedfertige Hautflügler

In den Schulen, aber auch bei der Jugendarbeit vieler Vereine macht gerade das Thema Wildbienen wie kaum ein anderes unmittelbare Erfahrungen über Lebensräume, Verhaltensweisen und Artenschutz möglich.Durch den direkten Umgang mit diesen friedfertigen Hautflüglern, z.B. durch die Betreuung von Nisthilfen und die Beobachtung ihrer Besiedler, lassen sich auch Berührungsängste mit Insekten abbauen. Dabei entwickelt sich meist auch eine emotionale Bindung an diese Kleinlebewelt, die ein unverzichtbares Moment der Umwelterziehung und eine besonders wichtige Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur darstellt.



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